Das neue Stiftungsrecht hat ein paar bedeutsame Neuerungen für Stiftungen gebracht; für kleinere Stiftungen sind u. E. besonders die folgenden 3 Neuerungen von besonderer Relevanz:
Es gibt nun ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht statt der bisherigen zersplitterte Landesstiftungsrechte, wobei die wesentlichen stiftungsrechtlichen Grundsätze unverändert bleiben (etwa: Bedeutung des Stifterwillens für Auslegung oder Änderung der Stiftungssatzung oder Pflicht zur Vermögenserhaltung).
Umschichtungsgewinne dürfen für die Zweckverwirklichung eingesetzt werden, soweit der Stifterwille dem nicht entgegensteht und das Stiftungskapital erhalten bleibt; dies gilt es auch bei der Satzungsgestaltung zu berücksichtigen.
(Leider erst) Ab 1. Januar 2026 wird ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung kommt geschaffen. Rechtsfähige Stiftungen wie unsere müssen dann auch einen dies ausweisenden Rechtsformzusatz führen – was nach außen gerichtete Handeln deutlich erleichtert, etwa hinsichtlich der Existenz, aber auch des Nachweises der Vertretungsmacht.
Wenn ich von der Arbeit nach Hause komme, ist es immer eine Freude, in meinem bevorzugten lesen zu spielen. Ich liebe die Aufregung und Spannung der verschiedenen Spiele und es hilft mir, den Stress des Tages zu vergessen.