Die geplante Stiftungsreform wird auch für private (Klein-) Stiftungen wie die unsrige positiven Folgen haben: So kann durch die Einführung eines Stiftungsregisters der Nachweis der Stiftung und der Vertretungsberechtigten auch Dritten gegenüber rechtssicher erbracht werden. Das parallele Gemeinnützigkeitsregister erleichtert wiederum das Einwerben von Spenden. Auch sonst finden sich sinnvolle Anpassungen und Modernisierungen; insgesamt ein wichtiger Schritt in Richtung zeitgemäßes Stiftungsrecht!
katharinaeickelber
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