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  • katharinaeickelber

News für Stiftungen

Das neue Stiftungsrecht hat ein paar bedeutsame Neuerungen für Stiftungen gebracht; für kleinere Stiftungen sind u. E. besonders die folgenden 3 Neuerungen von besonderer Relevanz:


  • Es gibt nun ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht statt der bisherigen zersplitterte Landesstiftungsrechte, wobei die wesentlichen stiftungsrechtlichen Grundsätze unverändert bleiben (etwa: Bedeutung des Stifterwillens für Auslegung oder Änderung der Stiftungssatzung oder Pflicht zur Vermögenserhaltung).

  • Umschichtungsgewinne dürfen für die Zweckverwirklichung eingesetzt werden, soweit der Stifterwille dem nicht entgegensteht und das Stiftungskapital erhalten bleibt; dies gilt es auch bei der Satzungsgestaltung zu berücksichtigen.

  • (Leider erst) Ab 1. Januar 2026 wird ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung kommt geschaffen. Rechtsfähige Stiftungen wie unsere müssen dann auch einen dies ausweisenden Rechtsformzusatz führen – was nach außen gerichtete Handeln deutlich erleichtert, etwa hinsichtlich der Existenz, aber auch des Nachweises der Vertretungsmacht.

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