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  • katharinaeickelber

Neues Stiftungsrecht verabschiedet

Der Gesetzgeber war bekanntlich sehr aktiv am Ende der Legislaturperiode; auf eines der Projekte, die sicherlich nicht im unmittelbaren Fokus der Medienöffentlichkeit stand, möchten wir an dieser Stelle als hiervon unmittelbar Betroffene (nomen est omen) kurz hinweisen:

Das Stiftungsrecht wurde ganz grundlegend reformiert. Es wurde vieles vereinfacht, manches geklärt und sinnvolle zusätzliche Regelungen geschaffen. Einen verständlichen und gleichwohl recht knappen Überblick bietet zB


Uns freut vor allem die Einführung eines zentralen Stiftungsregisters. Hierdurch können sich z.B. Spender oder Vertragspartner schnell, rechtssicher und unbürokratisch (das Handelsregister lässt höflich grüßen) über die Existenz und die Vertretungsbefugnis der Organe einer Stiftung informieren.






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